Was ist xBillCon?

xBillCon ist ein Tool, das es möglich macht, die E-Rechnungen im „lesbaren“ Format darzustellen und zu speichern. xBillCon konvertiert die E-Rechnung und zeigt sie im HTML-Format an. Das Ergebnis kann ausgedruckt oder als HTML heruntergeladen werden. Die heruntergeladene Datei lässt sich dann z.B. in PDF-Format abspeichern. Achtung: Das Tool xBillCon kann aber keine PDF-Rechnung in eine E-Rechnung konvertieren!

Wie funktioniert xBillCon genau?

Um xBillCon benutzen zu können, müssen Sie sich als Benutzer registrieren und sich dabei für ein Paket S (10er), M (30er) oder L (100er) entscheiden. Entscheiden Sie sich z.B. für ein Paket S, bedeutet das, dass zehn Konvertierungen durchgeführt werden können. Jede durchgeführte Konvertierung reduziert die Anzahl der verbleibenden Einheiten. Sobald Ihr Paket vollständig verbraucht wurde, können Sie ein neues Paket erwerben. Zu beachten: Nicht verbrauchte Einheiten verfallen nach Ablauf eines Kalenderjahres seit Erwerb des Pakets. Um eine E-Rechnung in eine PDF-Datei konvertieren zu können, durchlaufen Sie bitte folgende Schritte:
  1. Loggen Sie sich in Ihr Profil ein.
  2. Klicken Sie links auf die Kachel mit , wählen Sie zu konvertierende XML-Datei aus und klicken dann auf „visualisieren“.
  3. Das angezeigte Ergebnis können Sie als HTML-Datei auf Ihren Computer herunterladen und dann in PDF abspeichern.
  4. Die letztere Konvertierung bleibt solange in Ihrem Profil gespeichert bis Sie eine neue Konvertierung durchführen.

FAQ

Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die einen strukturierten Datenformat besitzt und damit maschinenlesbar ist. Im Falle der XRechnung ist das XML. E-Rechnungen werden elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit soll der Prozess von der Rechnungserstellung bis hin zur Zahlung komplett digital erfolgen.

E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können, müssen alle Unternehmer ab dem 01.01.2025. Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur Umsätze zwischen den in Deutschland ansässigen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder ggf. im Nebenerwerb betrieben wird. Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen (B2B) ausstellen.

Bis 31.12.2026 dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte inländische B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen und auch PDF-Rechnungen (Zustimmung des Rechnungsempfängers vorausgesetzt) versenden. Bis Ende 2027 dürfen für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen und PDF-Rechnungen übermittelt werden, sofern der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (2026) von weniger als 800.000 EURO erwirtschaftet hat. Unternehmer, deren Vorjahresumsatz (2026) die Grenze von 800.000 EUR überschreitet, haben zumindest noch die Möglichkeit, Rechnungen auszustellen, die mittels elektronischem Datenaustausch (EDI-Verfahren) übermittelt werden. Ab 2028 sind dann die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung zwingend von allen inländischen Unternehmen für Leistungen im Bereich der inländischen B2B-Umsätze einzuhalten.

Die meisten Anbieter von Rechnungsschreibprogrammen haben die Funktion „E-Rechnung erstellen“ bereits in ihre Softwarelösungen integriert.

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